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Erbschaft

Es lohnt sich, das Thema Erbschaft frühzeitig anzugehen und mit seinen Angehörigen zu besprechen. Und Firmeninhaber*innen sollten sich nicht erst bei einer geplanten Übergabe oder vor einem Verkauf darum kümmern.

 

Erbschaften

Dieses Thema beschäftigt uns alle. Gerne verschieben wir dieses jedoch auf später, manchmal leider auch über den Tod hinaus. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in traditionellen Situationen die Regelungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches vernünftig sind und zu einer guten Lösung führen. Neu wurden die Pflichtteile der Kinder reduziert, wodurch der Handlungsspielraum grösser wurde. Um diesen zu nutzen, sollte man ein Testament verfassen. In der Regel genügt ein komplett handschriftlich verfasstes Testament, welches mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Ein mehrseitiges Testament sollte seitenweise nummeriert werden.

 

Erbschaften bei Patchworkfamilien

Immer häufiger kommt es zu Erbsituationen bei Patchworkfamilien. Hier lohnt es sich auf alle Fälle, vorgängig die Folgen eines Erblassens zu prüfen und allenfalls nötige Massnahmen wie Testament, Erbvertrag etc. abzufassen. Unsere diesbezügliche Beratung kann viel Ärger in der Familie verhindern und möglicherweise auch Erbschaftssteuern sparen.

 

Erbschaften bei Sachwerten und Liegenschaften

Noch wichtiger ist die Beratung vor dem Erbfall, wenn es um Liegenschaften, Unternehmungen oder Sachwerte (Kunst etc.) geht. Mit dem Vererben von Sachwerten ist nebst dem Wert auch eine Verpflichtung verbunden. Es gilt, sorgfältig abzuklären, ob der Erbe bereit ist und den Willen hat, diese Werte zu übernehmen und im Sinne des Erblassers weiterzuführen.

 

Bei Liegenschaften kann eine vorzeitige Übergabe an einen Erben sinnvoll sein um so allenfalls mit Wohnrecht den Lebensabend nicht mit der Last des Liegenschaftenunterhalts zu belasten.

 

Bei Übergabe von wertvollen Kunst- und Antiquitätsgegenständen ist zu beachten, dass, falls Erbschaftssteuern anfallen, vielfach dem Erben die nötige Liquidität fehlt. 

 

Noch komplizierter wird es bei der Übergabe eines Geschäftes. Hierzu sind umfangreichere Abklärungen beim designierten Nachfolger notwendig.

 

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Haben Sie Fragen?

Marc Largey, Inhaber und spezialisiert auf Erbberatung, berät Sie gerne. Telefon 052 346 21 08, info@largey.ch