Vorsorge

Finanzielle Vorsorge, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind wesentliche Elemente der persönlichen Lebensplanung. Sie helfen, Sicherheit in verschiedenen Lebensphasen zu gewährleisten und auf unvorhersehbare Ereignisse vorbereitet zu sein.

Vorsorge

In der Schweiz ruht die Vorsorge auf drei Säulen, nämlich die staatliche Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG oder Pensionskasse) und die private Vor-sorge/Ersparnisse. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass Steuerersparnisse und geringerer Lebensaufwand die Mindereinnahmen nach der Pensionierung ausgleichen, stimmt dies heute leider in vielen Fällen nicht mehr. Einerseits fallen wesentliche Abzüge bei den Steuern weg, wodurch in der Regel ein ähnlich hohes Steueraufkommen anfällt wie zu erwerbstätigen Zeiten. Andererseits, dank besserer Gesundheit, sind wir im Alter aktiver und haben entsprechend höhere Ansprüche als frühere Generationen. Dies führt dazu, dass die 3. Säule (das private Sparen) eine immer wichtiger werdende Komponente der Altersvorsorge ist.

 

Patientenverfügung

Dank der Fortschritte in der Medizin können viel länger lebenserhaltende Massnahmen angewendet werden, weshalb sich die Frage stellt, ob man das überhaupt möchte. Die Patientenverfügung entlastet das medizinische Personal, lebenserhaltende Massnahmen ohne Ende durchzuführen. Mit der Patientenverfügung kann stufenweise die Grenze der lebenserhaltenden Massnahmen erklärt werden. Hierzu empfehlen wir die guten Vorlagen von Pro Senectute, Rotes Kreuz, Ärztegesellschaft etc. Selbstverständlich stehen wir zur Verfügung, wenn Ihnen gewisse Punkte unklar sind und wir Sie bei der Interpretation der Folgen einer Erklärung unterstützen können.

 

Vorsorgeauftrag

Dieses Dokument hat in den letzten Jahren enorm an Wichtigkeit zugenommen, weil der Betroffene damit Anweisungen erteilen kann, wie im Falle des Verlustes der Handlungsfähigkeit vorzugehen ist. Der Verlust der Handlungsfähigkeit kann langsam (Demenz) oder unerwartet (Unfall, Schlaganfall etc.) eintreten. Mit dem Vorsorgeauftrag definieren Sie eine Rangfolge von Personen, welche in Ihrem Sinne handeln sollen. Er kann auch gesplittet werden, z.B. Unterstützung in Finanzangelegenheiten bzw. Unterstützung im Pflege- und medizinischem Bereich.

 

Grundsätzlich ist auch die KESB verpflichtet, sich an diese Weisungen zu halten und keine eigenmächtigen Vorkehrungen zu treffen.

  

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