Gut vorgesorgt

Erbberatung

Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt. Auch Firmeninhaber*innen tun gut daran, die wichtigsten Regeln im Krankheits- oder Todesfall festzulegen und die Nachfolge rechtzeitig aufzugleisen. Hierzu gibt es viel Spielraum. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Nachlassplanung es gibt und beraten Sie in allen Details.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Nachfolgeregelungen
  • Ausarbeitung von Konkubinats- und Eheverträgen
  • Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbteilungen

Schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Telefon 052 346 21 08, info@largey.ch


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